Baurecht liegt vor, weil ein Bebauungsplan vorliegt. Dieser regelt aber auch Pflichten, welche der Bauherr erfüllen muss bzw. beinhaltet Regeln, denen der Bauherr folgen soll.
Hier wird uns vermittelt, dass wir machtlos wären, weil Baurecht besteht. Gleichzeitig werden die mit diesem Baurecht einhergehenden Baupflichten für die Bauherrenseite flexibel angepasst (z.B. Berufsschule GAV durfte in einem Gewerbegebiet errichtet werden, obwohl das Baurecht das ausschließt).
Für das Areal Heimatgrün sind von Seiten des Bebauungsplans ebenfalls Parameter wie Baugröße, Bauhöhe und Art der Bebauung vorgeschrieben.
Hat hier nur eine Seite das Recht auf Anpassungen?
Was ist mit nachbarschaftlichen Belangen bei großen Änderungen?
Muss nur eine Seite Zugeständnisse machen?
Ganz abgesehen davon, dass der Bebauungsplan völlig überholt ist und generell angepasst werden sollte.
Das "Überholt sein" gilt aber offenbar nur für Dinge, die den Bürgern zustehen.
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