Zu den eingereichten Petitionen geben die senatorischen Behörden Antworten. Auf diese kann innerhalb einer Frist von einem Monat vom Petenten reagiert werden und die Antwort wird dem Petitionsausschuss vorgestellt. Dieser gibt dann eine Handlungsempfehlung an die Bürgerschaft.
Petition S21-199 – „Rettung des Heimatgrüns am Waller Wied“
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu der o.a. Petition nehme ich gem. § 5 Abs.5 des Petitionsgesetzes wie folgt Stellung:
Mit der vorgelegten Petition begehrt die Petentin die Rettung des sogenannten Heimatgrüns Waller Wied. Bei dem Standort handele es sich insbesondere für das Heimatviertel nicht ausschließlich um einen Lärmschutz, sondern auch um ein Gebiet mit Naherholungsfunktion. Beschrieben wird auch die Bedeutung für die Klimaanpassung und Biodiversität. Die Petition fordert eine Neubewertung des Standortes als Schulstandort für eine 6-zügige Oberschule. Dabei sollen insbesondere die Aspekte 1.1 Lärmschutz, 1.2 soziale Belastung des Gebiets, 1.3. die bremische Klimaanpassungsstrategie sowie 1.4 Biodiversitätsstrategie und 2. eine transparente Schulstandortplanung mit Nachweis des Bedarfs an Schulplätzen Berücksichtigung finden.
Zu dem Aspekt des Lärmschutzes nimmt der Senator für Finanzen nachfolgend Stellung.
Zu den weiteren genannten Aspekten erfolgen gesonderte Stellungnahmen durch die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft sowie die Senatorin für Kinder und Bildung.
Die Forderung 1.1. bezieht sich auf die Verkehrsbelastung am Standort Waller Wied und den notwendigen Lärmschutz. Überprüft werden soll insbesondere die Gesundheit und Sicherheit der zukünftigen Schüler:innen, als besonders vulnerable Menschengruppe.
Zum Umgang mit dem Thema Lärmbelastung bei Schulbauten wurden bei dem Eigenbetrieb Immobilien Bremen Informationen eingeholt.
Grundsätzlich werden im Rahmen einer Bedarfsplanung bei potentiell lärmbelasteten Baufeldern Schallemissions- und -immissionsgutachten beauftragt. Das bedeutet, es werden zu Beginn der Planung eines Bauvorhabens die Auswirkungen auf die Nutzer*innen sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Gebäudes sowie die gegebenenfalls vom Gebäude ausgehenden Beeinträchtigungen untersucht. Auf Grundlage der Gutachtenergebnisse und fest-stehender Grenzwerte werden, in Absprache mit dem Gesundheitsamt und der Baubehörde, die baulichen Maßnahmen, die der äußeren Lärmeinwirkung entgegenwirken festge-legt. Dies umfasst beispielsweise die erforderliche schalltechnische Beschaffenheit der Fassade, einschließlich der Fenster und Türen.
Weitere Schallschutzmaßnahmen erfolgen beispielsweise durch die Anpassung der Geländetopographie oder auch durch Lärmschutzwände und die städtebauliche Ausrichtung der Baukörper. Auch Gestaltungsauflagen zur sensiblen Integration der Bauwerke in den Stadt-raum sind zu berücksichtigen.
Für die hier betroffene neue 6-zügige Oberschule hat die Bedarfsplanung noch nicht begonnen, so dass noch keine Gutachten beauftragt wurden. Der Umgang mit lärmbelasteten Baufeldern ist jedoch gängige Praxis. In der Regel können die gestellten Anforderungen durch die entsprechenden Schallschutzmaßnahmen erfüllt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Fecker
Bürgermeister
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